Am entschiedensten benennt die Caritas das Problem: Der Bezug von Sozialhilfe dürfe schlicht keine Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus mehr haben, fordert das Hilfswerk. Andreas Lustenberger, bei der Caritas für die politische Arbeit zuständig, verweist auf die Bundesverfassung: «Darin ist schliesslich als Prinzip festgehalten, dass die soziale Sicherheit für alle zu gelten hat – und nicht bloss für Schweizer:innen.»